- Rücksteuer
Rücksteuer, Rückzoll, die Erstattung eines Zolles oder einer Verbrauchssteuer, falls eine zoll- oder steuerpflichtige Verwendung des belasteten Gegenstandes nicht stattfindet (z.B. wenn er ins Ausland, statt in den inländischen Verbrauch übergeht).
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.